Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hans Klormann GmbH
Daimlerstraße 4, 74909 Meckesheim
Geschäftsführer: Ralph Klormann, Franziska Klormann
Handelsregister Mannheim: HR B 334560
1 Geltungsbereich
1.1 Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten
auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der
Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine
Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
1.2 Die Hans Klormann GmbH richtet ihr Angebot ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB, nicht
jedoch an Privatpersonen.
1.3 Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind
schriftlich niederzulegen.
2 Angebot und Annahme
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur
Wirksamkeit der Bestätigung, gleich ob in Form von normaler Post, Telefax, E-Mail oder über unseren Online-Shop.
2.2 Maßgebend für den Inhalt des Auftrages ist unsere Auftragsbestätigung.
2.3 Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn diese durch uns
ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
2.4 Dekorationsobjekte auf Produktfotos gehören nicht zum Lieferumfang.
2.5 Werden uns unter Hinweis auf § 321 BGB Vermögensverschlechterungen des Kunden bekannt, durch die der Anspruch
auf die Gegenleistung gefährdet wird, so können wir die uns obliegende Leistung verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt wird oder
Sicherheit für sie geleistet wird.
2.6 Wir behalten uns vor, sämtliche Belege (Angebote, Rechnungen, Mahnungen etc.) elektronisch zu versenden.
3 Preise
3.1 Unsere im Angebot genannten Preisen liegen die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bestehenden Kalkulationen
zugrunde.
3.2 Bei einem schriftlichen Angebot aus unserem Haus sind wir 30 Tage daran gebunden. Maßgeblich ist das Datum des
Angebotes. Danach ist eine Preisanpassung an den veränderten Preisgrundlagen (z.B. Einkaufskonditionen, Rohstoffe, Löhne) zulässig.
3.3 Unsere Preise sind Nettopreise in Euro (€) ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer. Diese wird vom Verkäufer mit dem
am Tag der Leistung geltenden Satz berechnet.
3.4 Wird die Ware nach Gewicht in Rechnung gestellt, wird das Bruttogewicht berechnet.
3.5 Entsorgungskosten sind in unseren Preisen nicht einkalkuliert. Sie bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
3.6 Kosten zur Einrichtung personalisierter Aufträge (wie die Erstellung von Entwürfen, Zeichnungen, Klischees,
Druckwalzen) werden bei der ersten Lieferung berechnet und bleiben unser Eigentum. Die Nutzungsrechte können durch gesonderte Vereinbarung
und Vergütung übertragen werden.
3.7 Ist nichts Abweichendes vereinbart, gelten die Preise „ab Werk“ (EXW - Incoterms 2010) zuzüglich Verpackung,
Fracht, Zoll, Einfuhrnebenabgaben, Versicherung, Entsorgungskosten und Umsatzsteuer.
3.8 Muster können von diesen Regelungen ausgenommen werden.
4 Lieferung, Zahlungsbedingungen, Verzug
4.1 Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
4.2 Der Mindestauftragswert beträgt € 50,00 netto.
4.3 Die Lieferung in Deutschland erfolgt versandkostenfrei.
4.4 Die Verpackungs- und Versandkosten für EU-Länder betragen:
- Belgien, Dänemark, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Slowenien, Tschechische Republik: 48,00 Euro bis 30 KG.
- Bulgarien, Frankreich, Irland, Italien, Kroatien, Rumänien, Slowakei, Spanien, Ungarn: 144,00 Euro bis 30 KG.
- Estland, Finnland, Griechenland, Lettland, Litauen, Malta, Portugal, Schweden, Zypern: 240,00 Euro bis 30 KG.
Die Versandkosten von Produkten der Marke nmc betragen in alle EU-Länder pauschal 500,00 Euro.
4.5 Liefertermine oder -fristen, die verbindlich vereinbart werden sollen, bedürfen der Schriftform.
4.6 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung
nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen (insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen etc.), auch
wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir, auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen,
nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Bei Behinderungen von mehr als
drei Monaten ist der Kunde berechtigt, nach angemessener Nachfristsetzung mittels eingeschriebenem Brief vom Vertrag zurückzutreten. Ist
die Nichtlieferung bzw. die verzögerte Lieferung nicht von uns zu vertreten, ist die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
ausgeschlossen.
4.7 Bestellungen auf Abruf müssen innerhalb von 6 Monaten abgenommen werden. Die nach Ablauf dieser Frist noch nicht
abgenommenen Mengen werden nach Ankündigung geliefert und berechnet.
4.8 Sofern keine fixen Liefertermine vereinbart sind, behalten wir uns Teillieferungen und Teilleistungen vor, es
sei denn, diese sind für uns erkennbar für den Kunden ohne Interesse.
4.9 Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz für den uns entstehenden Schaden zu verlangen.
Dazu gehören insbesondere Lagerkosten und nach dem Ablauf von 6 Monaten die Kosten der Entsorgung der Ware.
4.10 Mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs
auf den Kunden über.
4.11 Die Gefahr für Untergang, Verlust oder Beschädigung der Ware geht mit Verladung oder, wenn die Ware nicht
versandt werden kann oder soll, mit der Absendung der Anzeige über die Lieferbereitschaft des Verkäufers auf den Käufer über.
4.12 Der Beginn und die Einhaltung der vom Verkäufer angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen
Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus.
4.13 Der Kunde hat ein Rückgaberecht innerhalb von 4 Wochen bei Rücksendung der unbenutzten Waren in der
Originalverpackung. Die Anlieferung der Ware beim Verkäufer hat hierbei kostenfrei für den Verkäufer zu erfolgen.
4.14 Speziell angefertigte Verpackungen oder bedruckte Ausführungen werden nicht zurückgenommen. Die Ware ist sofort
auf Mängel zu untersuchen und innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung im Schadensfall sofort schriftlich bei uns zu reklamieren, andernfalls
gilt die Ware als genehmigt.
5 Zahlungsbedingungen
5.1 Rechnungen
sind innerhalb 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Diese
Zahlungsart erfordert eine Bonitätsprüfung und Freischaltung durch uns. Eine Datenweitergabe zur Bonitätsprüfung ist ohne Einwilligung nur
bei einer vorgenommenen Interessensabwägung in bestimmten Fällen zulässig, z.B. bei Vorleistung des Unternehmers (Kauf auf Rechnung).
Besteht kein berechtigtes Interesse, ist eine Einwilligung des Kunden erforderlich.
5.2 Schecks und Wechsel werden von uns nicht als Zahlungsmittel angenommen.
5.3 Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere
Schulden anzurechnen. Insoweit gilt die Vorschrift des § 367 BGB.
5.4 Gerät der Kunde mit Zahlungen in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in
Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB geltend zu machen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch uns ist
zulässig.
5.5 Sollten uns Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind wir
berechtigt die gesamte Restschuld fällig zu stellen und die Freischaltung der Zahlungsart Rechnung zu widerrufen. Wir sind in diesem Falle
außerdem berechtigt Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
5.6 Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend
gemacht werden, nur dann berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung
ist der Kunde jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
6 Eigentumsvorbehalt
6.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen unser Eigentum. Dies gilt auch für
Nebenforderungen und Schadensersatzansprüchen.
6.2 Der Kunde ist berechtigt die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern,
solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen
Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung, etc.) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher
Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen ihn
widerruflich, die an ihn abgetretenen Forderungen auf eigene Rechnung und in eigenem Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann
nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
6.3 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, verpflichtet sich der Kunde auf unser
Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht
in der Lage ist, dem Kunden die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet
hierfür der Kunde.
7 Mängelansprüche
7.1 Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens aber eine Woche nach Eingang der Ware am Bestimmungsort, zu erheben.
7.2 Bei anerkannten Mängeln wird die Ware nur original verpackt zurückgenommen. Es wird nach unserer Wahl Ersatz
geleistet oder es wird der Gegenwert vergütet. Weitergehende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
7.3 Schadenersatzansprüche des Käufers aufgrund von Mängeln wegen Lieferverzuges oder aus sonstigen Rechtsgründen
stehen dem Käufer nur bei einem Verschulden unserseits zu.
7.4 Die Produkte werden frei von Fabrikations- und Materialmängeln geliefert; die Frist für die Geltendmachung der
Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Lieferung der Produkte.
7.5 Werden unsere Produkthinweise nicht befolgt oder das Produkt zu anderen als dem mit uns abgesprochenen
Verwendungszweck eingesetzt, entfällt jede Haftung. Die Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
7.6 Im Falle einer Mitteilung des Kunden, dass das Produkt einen Mangel aufweist, sind wir berechtigt zu versuchen,
den Mangel zu beheben. Transportkosten gehen zu unseren Lasten.
7.7 Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der
Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche des Käufers wegen fehlgeschlagener Nachbesserung stehen dem
Käufer nur bei einem Verschulden unserseits zu.
7.8 Ansprüche wegen Mängel gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.
8 Haftung
8.1 Schadensersatzansprüche oder Haftungsersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung,
einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
8.2 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des
vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige
mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein von uns garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade,
den Kunden gegen solche Schäden abzusichern.
8.3 Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in den Absätzen 1 und 2 gelten nicht für Ansprüche, die wegen
arglistigen Verhaltens unsererseits entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach
dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8.4 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für unsere Angestellte, Arbeitnehmer,
Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
9 Verjährung
9.1 Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln der Lieferungen und Leistungen des Verkäufers sowie für
Ansprüche wegen seiner Schadensersatzhaftung beträgt ein Jahr.
9.2 Dies gilt nicht, wenn das Gesetz eine längere Frist vorsieht.
10 Toleranzen
10.1 Gewichtsabweichungen: Abweichungen des Flächengewichtes richten sich nach den Gewichten in den
Lieferbedingungen der Erzeuger der verwendeten Materialien.
10.1.1 für Papier +/- 5 %
10.1.2 für Kunststoff +/- 15 %
10.2 Maßabweichungen: Folgende Maßabweichungen gelten als ordnungsgemäße Lieferung und können nicht beanstandet
werden:
10.2.1 für Papier und Papierkombinationen:
10.2.1.1 Beutel: in der Länge +/- 4 mm, in der Breite +/- 3 %
10.2.1.2 Rollen: in der Breite +/- 5 mm
10.2.1.3 Formate: in der Länge +/- 5 mm, in der Breite +/- 5 mm
10.2.2 für Kunststoffe: +/- 5 %
10.3 Mengenabweichungen: Bei allen Anfertigungen behalten wir uns eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 30 % der
bestellten Menge unter Berechnung der tatsächlichen Liefermenge vor.
11 Druck
11.1 Für Drucksachen werden handelsübliche Druckfarben verwendet. Wenn besondere Ansprüche an die Farben, wie z. B.
Lichtbeständigkeit, Alkaliechtheit, Reibbeständigkeit, usw. gestellt werden, muss der Kunde schriftlich bei Auftragserteilung besonders
darauf hinweisen. Kleinere Abweichungen der Farben müssen wir uns vorbehalten. Sie berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der
Annahme der Ware oder zu einer Preisminderung. Probeabzüge werden vor Drucklegung nur unterbreitet, wenn es der Kunde verlangt oder wir es
für notwendig halten. Ist der Probedruck "druckfrei" erklärt, haftet der Kunde für stehen gebliebene Satzfehler. Andrucke ab Maschine
werden separat nach Aufwand berechnet.
11.2 Die Kosten für Formen, Filme, Druckplatten, Klischees, Reinzeichnungen, Entwürfe, Daten und andere
Zwischenerzeugnisse, werden bei der ersten Lieferung berechnet. Sie bleiben jedoch unser Eigentum. Gegenstand des Vertrages ist lediglich
die Erstellung des Endproduktes, selbst wenn einzelne Leistungen separat ausgewiesen werden. Ein Anspruch des Kunden auf Herausgabe der
Zwischenerzeugnisse besteht nicht. Das Urheberrecht an den Entwürfen bzw. Zwischenerzeugnissen steht uns zu.
11.3 Vorlagen, Rohstoffe, Druckbogen, Druckträger und andere der Wiederverwendung dienenden Gegenstände sowie Halb-
und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt.
Die Verwahrung kann auch im Außenlager, bei Unterlieferanten erfolgen. Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
11.4 Sollen die in Verwahrung genommenen Sachen versichert werden, so hat der Auftraggeber die Versicherung selbst
zu besorgen.
11.5 Restbogen und Abfälle aller Art werden vom Auftragnehmer makuliert, sofern keine besonderen schriftlichen
Vereinbarungen getroffen worden sind.
11.6 Wir lagern Druckbogen, Halbfabrikate oder Fertigfabrikate für den Auftraggeber zu folgenden Bedingungen ein:
11.6.1 Druckbogen werden nach Anlieferung oder Auftragserteilung grundsätzlich 6 Monate kostenlos eingelagert. Bei
Anlieferung ohne Bindeauftrag entfällt die kostenlose Einlagerung.
11.6.2 Nach Ablauf der Freimonate werden für Lagerung und Verwaltung des Lagers je Palettenstellplatz € 3,00 pro
Monat netto (+ MwSt.) berechnet. Diese Lagerkosten gelten auch für Halbfabrikate, deren Fertigstellung unsere Schuld unterbleibt. Die
Lagerkosten für das Fertiglager werden ab Folgemonat der Fertigstellung oder ab Fakturierung der Fertigungsquote berechnet.
11.6.3 Die Berechnung der Lagerkosten erfolgt im Regelfall monatlich im Voraus, mindestens aber per Jahresende für
das abgelaufene Kalenderjahr im 1. Quartal des Folgejahres.
11.6.4 Bei Abruf von gelagerten Produkten werden außerdem die für die Übernahme, Verpackung, Abholung oder
Auslieferung entstehenden Selbstkosten berechnet. Auch hier haftet der Auftragnehmer nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
11.6.5 Während der Lagerung werden karteimäßige Bestandsmeldungen nur auf Wunsch und nur nach den Unterlagen des
Auftragnehmers vorgenommen. Alle Meldungen erfolgen unter Vorbehalt des Irrtums.
11.6.6 Bei empfindlichen Materialien hat der Auftragnehmer wegen der besonderen Schadengefahr durch natürliche
Einflüsse aller Art nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu haften.
11.6.7 Wertmindernde Veränderungen des Lagergutes werden dem Eigentümer sofort nach bekannt werden schriftlich
angezeigt. Aus der Unterlassung der Meldung können jedoch Ansprüche auf Schadensersatz nicht hergeleitet werden, sofern sie nicht
vorsätzlich oder grob fahrlässig unterbleiben.
12 Datenschutz
12.1 Die gesetzlichenPflichtinformationen über den Umgang mit personenbezogenen Daten stellen wirauf
http://www.klormann.de/privacyinfo (Datenschutzhinweis ) zur Verfügung.
12.2 Bestellungen und Käufe sind nur über einen registrierten Nutzeraccount möglich.
Dieser Nutzeraccount zur Nutzung (nicht dem Einkauf von Waren) ist ein Dauerschuldverhältnis. Daher werden die personenbezogenen Daten
Ihres Accounts bis zu dem Zeitpunkt der aktiven Kündigung/Löschung dieses Accounts verarbeitet.
12.3 Die Hans Klormann
GmbH kann – auch ohne, dass Sie hierfür eine ausdrückliche Einwilligung erteilt haben, gemäß § 7 Absatz 3 UWG sowie Art. 6 Abs. 1 lit.
f) DSGVO – an Sie per E-Mail werbliche Inhalte senden, die solchen Waren / Leistungen ähneln, die Sie bereits im Shop erworben haben,
aber auch Informationen rund um Ihren Nutzeraccount beinhalten. Über die Möglichkeit der Nutzung der E-Mail-Adresse zu diesem Zweck
sowie über Ihr diesbezüglich bestehendes Widerspruchsrecht werden Sie hiermit hingewiesen.
Des Weiteren wird Ihnen am Ende einer
jeden E-Mail die Möglichkeit eingeräumt, für die Zukunft im Hinblick auf die weitere Verwendung Ihrer E-Mail-Adresse zu dem zuvor
dargelegten Zweck (Bewerbung vergleichbarer Waren und Dienstleistungen/Informationen zu Ihrem Nutzeraccount) zu widersprechen. Außerdem
können Sie in Ihrem Kundenkonto unter Einstellungen einen Widerspruch einlegen.
12.4 Zum Zweck des Versands
bestellter Waren arbeiten wir mit Logistikdienstleistern/Transportunternehmen zusammen. An diese werden die folgenden Daten zum Zweck
der Zustellung der bestellten Waren bzw. – insofern dies erforderlich ist - zu deren Ankündigung weitergegeben werden: Vorname,
Nachname, Postadresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer (z.B. für Speditionsankündigungen).
13 Schlussbestimmungen
13.1 Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und uns findet ausschließlich das
Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
13.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus
dem Vertragsverhältnis ist Heidelberg. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Auftraggeber an seinem Geschäftssitz zu
verklagen.
13.3 Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden AGB oder des Vertrages unwirksam sein oder werden,
so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hierdurch nicht berührt. Es gilt anstelle der unwirksamen eine solche Regelung als
vereinbart, die rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.
13.4 Für alle rechtlichen hier nicht
berücksichtigten Bestimmungen gelten die Vorschriften des BGB bzw. des HGB.