Für dieses Gefahgutkennzeichen gelten nach ADR 5.4.3.4 folgende Gefahrguteigenschaften:
Der Transport dieser Stoffe muss daher eindeutig und sichtbar gekennzeichnet sein, um bei Schäden schnellstmöglich die richtigen Maßnahmen einleiten zu können. Das Kennzeichen ist auf rotem Grund mit dem Symbol "Flamme", in der oberen Ecke und der Ziffer "2", in der unteren Ecke versehen.
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