Beschreibung
Gefahrgutkarton 241/120, 770 x 570 x 550 mm
Bauartgeprüfter Gefahrgutkarton mit UN- und DOT-Kennzeichnung, auch Zulassung nach 4GV, für den Transport gefährlicher Güter nach den Bestimmungen von IMDG-Code (Seeverkehr), ICAO-TI (Luftverkehr), RID (Eisenbahnverkehr), ADR (Straßenverkehr). Der Gefahrgutkarton ist außen wasserabweisend beschichtet, vollflächig orange eingefärbt, nassfest verklebt und trägt die jeweiligen UN-Kennzeichnungen (Zulassungsnummern).
Geeignet für folgende Gefahrgutgruppen:
- Typ I(X) = sehr gefährliche Güter, bis max. Bruttogewicht: 120 kg
- Typ II(Y) = Stoffe mittlerer Gefährlichkeit, bis max. Bruttogewicht: 150 kg
- Typ III(Z) = Stoffe geringer Gefährlichkeit, bis max. Bruttogewicht: 200 kg
- Typ 4GV = bis max. Bruttogewicht: 112 kg
Die Verpackungen sind als "zusammengesetzte Verpackungen" mit Metall- und Kunststoffgebinden als Innenverpackungen geprüft, sonst ist die Technische Richtlinie (TRV 005) "Zusammengesetzte Verpackungen" zu beachten.
Die Boden- und Deckelklappen sind mittels eines Doppel-L-Verschlusses mit einem 75 mm breiten, faserverstärkten Kunststoffklebeband zu
verschließen! Zusätzlich ist das Packstück kreuzweise, je zweimal zur Längs- und Breitseite der Faltkiste mit einem mindestens 11.5 mm
breiten Kunststoffband zu umreifen! (Siehe Skizze bei den Bildern.)
Die passenden Gefahrgutetiketten finden Sie hier im Shop!
Weitere Informationen haben wir in einer PDF-Datei für Sie zusammengefasst: Klormann_GGV-Leitfaden.pdf
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