Sie haben besonders empfindliche oder gefährliche Produkte, die Sie versenden möchten? Egal ob scharfe, zerbrechliche oder auch explosive Gegenstände – bei uns bekommen Sie geprüfte Gefahrgutkartons aus besonders stabiler Wellpappe für den Versand. Diese Verpackungen haben die Zulassung für Gefahrgut für den See-, Luft-, Eisenbahn- und Straßenversand. Die Prüfung laden Sie bitte beim jeweiligen Gefahrgutkarton herunter. Alle Gefahrgutverpackungen tragen in der aufgedruckten UN-Kennzeichnung die Verpackungskodierung 4G (4 = Kiste, G = Wellpappe), sind außen wasserabweisend beschichtet und nassfest verklebt.
Hinweis: Beim Versand von gefährlichen Gütern / Stoffen haften in erster Linie Sie als Versender!
Was ist ein Gefahrgut?
Als Gefahrgut werden Gegenstände bezeichnet, die Stoffe enthalten, die aufgrund der Art ihres Inhalts, ihrer Beschaffenheit, ihrer Eigenschaften oder ihrer physikalischen oder chemischen Zusammensetzung eine Gefahr für die Allgemeinheit, die öffentliche Sicherheit oder die Gesundheit von Lebewesen sind. Gefahrgüter müssen per Gesetz als gefährlich eingestuft werden.
Was bedeuten UN-Zulassung und ADR?
Gefahrstoffe werden in verschiedene Gefahrgutklassen eingeteilt. Das Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR = Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road), klassifiziert gefährliche Güter gemäß UN-Empfehlungen. Das ADR ist das wichtigste Regelwerk für den Transport und Umgang mit gefährlichen Gütern auf europäischen Straßen. Gemäß dem UN-Klassifizierungssystem teilt das ADR die Gefahrgutklassen in neun verschiedene Klassen ein.
- Klasse 1: Explosive Stoffe und Gegenstände: Unterteilt in Subklassen wie Massenexplosivstoffe, Zündwaren und pyrotechnische Stoffe.
- Klasse 2: Gase und gasförmige Stoffe: Beinhaltet brennbare, nicht brennbare, giftige und oxidierende Gase.
- Klasse 3: Entzündbare flüssige Stoffe: Umfasst Flüssigkeiten mit einem niedrigen Flammpunkt.
- Klasse 4: Entzündbare feste Stoffe: Beinhaltet Stoffe, die durch Reibung entzündbar sind, selbstentzündliche Stoffe und Stoffe, die bei Kontakt mit Wasser entzündbare Gase freisetzen.
- Klasse 5: Oxidierende Stoffe und organische Peroxide: Oxidierende Stoffe sind solche, die in Reaktion mit anderen Substanzen besonders heftig reagieren. Organische Peroxide sind oft brennbar und können explosionsartig zerfallen.
- Klasse 6: Giftige und ansteckungsgefährliche Stoffe: Giftige Stoffe können bei Einatmen, Verschlucken oder Hautkontakt gesundheitsschädlich sein. Ansteckungsgefährliche Stoffe enthalten Krankheitserreger.
- Klasse 7: Radioaktive Stoffe: Beinhaltet alle Materialien, die ionisierende Strahlung aussenden.
- Klasse 8: Ätzende Stoffe: Diese Stoffe können Materialien und lebendes Gewebe bei Kontakt beschädigen oder zerstören.
- Klasse 9: Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände: Eine Sammelkategorie für gefährliche Güter, die nicht in die anderen Klassen fallen, wie umweltgefährdende Stoffe.
Diese Klassifizierung ist entscheidend für die Sicherheit beim Versand, da sie Vorschriften für die Verpackung, Kennzeichnung und Handhabung dieser Materialien vorgibt.
Luft- und Seefracht – was bedeuten IATA-DGR und IMDG?
Die Abkürzungen "IATA-DGR" und "IMDG" stehen für zwei wichtige Regelwerke bei Versand/Transport gefährlicher Güter in der Luft- bzw. Seefracht:
- IATA-DGR (International Air Transport Association - Dangerous Goods Regulations):
- Diese Vorschriften wurden von der International Air Transport Association (IATA) aufgestellt und regeln den Transport gefährlicher Güter im Luftverkehr.
- Die IATA-DGR legt fest, welche Arten von gefährlichen Gütern transportiert werden dürfen, wie sie zu verpacken, zu kennzeichnen und zu dokumentieren sind, sowie spezielle Anweisungen für Passagier- und Frachtflugzeuge.
- IMDG (International Maritime Dangerous Goods Code):
- Dieser Code wird von der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) herausgegeben und regelt den Transport gefährlicher Güter auf dem Seeweg.
- Der IMDG-Code enthält detaillierte technische Anweisungen über die sichere Verpackung, Handhabung, Lagerung und den Transport gefährlicher Güter auf Schiffen. Er dient dazu, die sichere Seefahrt zu gewährleisten und die Meeresumwelt zu schützen.
Beide Regelwerke sind essentiell für die Gewährleistung der Sicherheit und des Umweltschutzes beim Versand gefährlicher Güter. Sie sind international anerkannt und dienen als Standard für die jeweiligen Transportmodi. Mit den Gefahrgutverpackungen von Klormann erfüllen Sie die Vorschriften für die Verpackung.
Mit Gefahrgutverpackungen von Klormann auf der sicheren Seite
Gefahrgut zu versenden, erfordert spezielle Aufmerksamkeit, um Mensch und Natur zu schützen. Deshalb ist eine reguläre Verpackung für solche Sendungen nicht geeignet. Nur spezifische Gefahrgutverpackungen, die den Anforderungen gemäß 4G (4 = Kiste, G = Wellpappe) entsprechen, sind für den See-, Luft-, Eisenbahn- und Straßenversand von Materialien wie Farben, Säuren, Laugen sowie anderen ätzenden und gefährlichen Substanzen zugelassen.
Unsere hochstabilen Gefahrgutverpackungen aus Karton erfüllen diese Kriterien. Sie tragen in der aufgedruckten UN-Kennzeichnung die Verpackungskodierung 4G, die jeweilige UN-Zulassungsnummer und sind mit dem X-Kennzeichen versehen, das für hochgefährliche Güter steht. Alle Gefahrgutkartons sind außen wasserabweisend beschichtet und nassfest verklebt. Dadurch eignen sich die Verpackungen hervorragend für den Versand von Substanzen, die ätzend oder entzündlich sein können.
Wichtige Artikel für den Gefahrguttransport
Bei uns erhalten Sie neben den Gefahrgutverpackungen weitere wichtige Artikel, damit Ihr Transport problemlos funktioniert:
Für weitere Informationen zu unseren Gefahrgutkartons stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir freuen uns darauf, Ihre Fragen zu beantworten.